
Fernwärme: OLG Düsseldorf bestätigt 3-Jahres-Frist bei Rückforderungen
Die Rückforderung von Zahlungen, die auf eine wegen Verstoßes gegen § 24 AVBFernwärmeV unwirksame Preisanpassungsklausel geleistet wurden, ist dann nicht (mehr) möglich, wenn der Kunde die Preiserhöhung nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt wurde, beanstandet hat. Dies entschied



