Unbundling

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Bundesnetzagentur trifft Festlegungen zum buchhalterischen Unbundling

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 25.11.2019 von ihrer Festlegungskompetenz gemäß § 6b EnWG Gebrauch gemacht und nähere Regelungen zur Rechnungslegung und Buchführung in Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen zum buchhalterischen Unbundling getroffen. Die Festlegungen – separat erlassen von der BK 8 für Strom und der BK 9 für Gas –

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