Bundesnetzagentur trifft Festlegungen zum buchhalterischen Unbundling
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 25.11.2019 von ihrer Festlegungskompetenz gemäß § 6b EnWG Gebrauch gemacht und nähere Regelungen zur Rechnungslegung und Buchführung in Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen zum buchhalterischen Unbundling getroffen. Die Festlegungen – separat erlassen von der BK 8 für Strom und der BK 9 für Gas –