Umkehr

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Fehlerhafter Strom? LG Berlin zu § 18 NAV und zum ProdHaftG

Unser Kooperationspartner Dr. Hempel machte uns freundlicherweise auf eine Entscheidung des LG Berlin vom 21.12.2012 aufmerksam: Der Kläger hatte Schadenersatzklage gegen den Netzbetreiber nach einem Kurzschluss im öffentlichen Netz erhoben. Das LG Berlin wies die Klage ab. Es arbeitete zunächst zutreffend heraus, dass die Beweislastumkehr in § 18 NAV allein

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