
BK6-24-267: Wenn das Einfamilienhaus zum Bilanzierungsgebiet wird…
Was über die NZR-EMob-Festlegung der Bundesnetzagentur bislang vor allem für große Ladeparks oder öffentliche Ladeinfrastrukturen gedacht war, hält nun Einzug ins private Eigenheim: Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 15.05.2025 (BK6-24-267) entschieden, dass die Kundenanlage eines einzelnen Einfamilienhauses zum bilanziellen Netzübergabepunkt werden kann – und damit zum eigenständigen virtuellen Bilanzierungsgebiet,





