
Und wandelt mit bedächt‘ger Schnelle…
Der BGH hat durch Urteil vom 25.02.2014 entschieden, dass Netzbetreiber bei Überspannungsschäden auch ohne jedes Verschulden nach dem Produkthaftungsgesetz haften. Stellt man diese Entscheidung in einen größeren zeitlichen Rahmen, fühlt man sich unwillkürlich an Goethes Faust erinnert: „Und wandelt mit bedächt’ger SchnelleVom Himmel durch die Welt zur Hölle.“ Der (Haftungs-)Himmel
