
Allgemein
Verbraucherzentrale unterliegt bei Preisspaltung
Mit Beschluss vom 01.04.2022 hat das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf VI-5 W 2/22 (Kart)) die sofortige Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund (10 O 11/22 [EnW]) zurückgewiesen, was die von einem Grundversorger vorgenommene Preisspaltung mit einer tariflichen Differenzierung zwischen Neu- und Altkunden als rechtmäßig bestätigt hatte.