Netzanschluss

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Allgemein

Nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfung bei Umrüstung von Freileitung auf Erdkabel aufgrund neuer Ladepunkte für Elektromobile

Das Amtsgericht Trier (Az. 31 C 20/22) hat geurteilt, dass die Entscheidung des Netzbetreibers, eine vorhandene Freileitung zurückzubauen und die angeschlossenen Immobilien nunmehr über ein Erdkabel zu versorgen, im Ermessen des Netzbetreibers steht und daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist. Der Klägerin waren aufgrund der Umstellung von Freileitung

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LG Kiel als Hüter der reinen Lehre? – Ein Kommentar

Ein bemerkenswerter Vorgang: Das Landgericht Kiel hat sich in einem Urteil vom 25.01.2013 (Az. 6 O 258/10 – REE 2013, 46) bewusst in Widerspruch zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzt. Es hat die Einschlägigkeit des kurz zuvor ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2012 (Az. VIII ZR 362/11) festgestellt, nur um daraufhin ausdrücklich von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

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