KWKG

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Wärmewende – kommunale Wärmeplanung

Lange haben die Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche zum Thema Wärmewende getagt; der Koalitionsausschuss ging schlagzeilenträchtig in die Verlängerung und am Ende wurden die Pläne von Wirtschaftsminister Habeck, den Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 zu verbieten, in ihrer ursprünglichen Rigorosität kassiert. Wie jetzt genau die gefundenen Kompromisse – insb. im

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Ärger um die KWKG-Umlage 2016

Während um die EEG-Umlage seit Jahren intensiv gerungen wird und diverse Vermeidungsstrategien die Gerichte schon beschäftigt haben, blieb es um die KWKG-Umlage vergleichsweise ruhig. Der Unterschied dürfte wesentlich mit der Höhe der nicht privilegierten Umlage zusammenhängen. Allerdings ist es mit der Ruhe um die KWKG-Umlage nun scheinbar vorbei. Diverse Verteilernetzbetreiber

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Änderung des EEG 2017 sowie Änderung des KWKG 2016

Am 25. November 2019 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen verkündet worden. Damit erfährt das EEG 2017 seine neunte bzw. das KWKG 2016 seine siebte Änderung. Die Änderungen betreffen vor allem die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10

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Was lange währt, wird endlich …

… endlich ja, aber was? Nach eingehenden Diskussionen unter erheblichem Zeitdruck hat heute das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Der Inhalt und die Erfolgsaussichten des Gesetzesvorhabens waren und sind umstritten. Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung sollen fortan vor allem neue KWK-Anlagen gezielt gefördert werden,

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Pacht- und Betriebsführungsmodelle als erlaubnispflichtige Finanzierungsgeschäfte

Das Forum Contracting weist in einem aktuellen Mitgliederrundschreiben darauf hin, dass die BaFin das Pacht- und Betriebsführungsmodell als erlaubnispflichtiges Finanzierungsgeschäft nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft habe. Soweit keine solche Erlaubnis vorliegt, sollten Energiedienstleister und Contractoren unbedingt prüfen, ob sie erlaubnispflichtige Geschäfte getätigt haben oder noch tätigen wollen. Das

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