Konzessionsabgabe

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Grenzpreis Strom für das Jahr 2022 voraussichtlich bei 21,04 ct/kWh

Nach einer erklärtermaßen noch vorläufigen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes liegt der maßgebliche Grenzpreis Strom gem. § 2 Abs. 4 KAV für das Jahr 2022 bei 21,04 ct/kWh. Wesentliche Änderungen bei endgültiger Bekanntgabe des Grenzpreises sind nicht zu erwarten. Die drastischen Preissteigerungen bei Strom im Jahr 2022 schlagen sich damit auch

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Grenzpreis Strom steigt um gut 11 %

Wie das Statistische Bundesamt vor ein paar Tagen berichtet hat, liegen die durchschnittlichen Erlöse aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (der sogenannte Grenzpreis) im Jahr 2018 bei 13,92 ct./kWh nach zuvor 12,5 ct./kWh im Jahre 2017. Diese erhebliche Steigerung um mehr als 11 % ist auf eine Änderung des Energiestatistikgesetzes zurückzuführen. Erstmals

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Keine Gebühren für Straßenaufbrüche von konzessionierten Unternehmen

Neuerdings mehren sich die Versuche von Gemeinden, dem Netzbetreiber im städtischen Konzessionsgebiet neben den Konzessionsabgaben weitere „Gebühren“ abzuverlangen. Insbesondere sind die sog. Straßenaufbruchgebühren, welche Gemeinden für die Genehmigung und die Überwachung von Abreiten des Netzbetreibers an öffentlichen Wegen verlangen, in den Fokus gerückt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat einem entsprechenden Ansinnen

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