
Es bewegt sich doch – Bundeskartellamt ändert seine Marktabgrenzung im Gasbereich
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von weiteren 15,79 % der Anteile an der VNG AG, Leipzig, durch die EWE AG, Oldenburg, freigegeben. Durch diesen Erwerb wird die EWE AG insgesamt 63,69 % der VNG-Anteile halten und damit fusionskontrollrechtlich die alleinige Kontrolle erlangen. Zwar sind die Entscheidung und deren Begründung bislang


