
Allgemein
Unzulässige Gebühren für Aufbruchgenehmigungen
Not macht bekanntlich erfinderisch. Die klammen Kassen haben viele Kommune in jüngster Zeit veranlasst, von den in ihrem Stadtgebiet tätigen Energie- bzw. Wasserversorgungsunternehmen Gebühren für Aufbruchgenehmigungen zu verlangen, wenn diese Arbeiten an den in der Straße verlegten Versorgungsleitungen durchführen. Dieser Praxis hat das VG Düsseldorf wie schon zuvor das VG