§ 12 NDAV

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§ 12 NDAV

Allgemein

Rückbau der Gasnetze – Das Ende der Duldungspflicht?!

12 NDAV und schon § 8 AVBGasV verpflichte(te)n im Rahmen der dort genannten Voraussetzungen Anschlussnehmer, das Anbringen und Verlegen von Leitungen nebst Zubehör für die Zwecke der örtlichen Versorgung auf deren Grundstücken unentgeltlich zu dulden. Man spricht von einer Solidargemeinschaft der Anschlussnehmer, die quasi als Gegenleistung für die Möglichkeit des Gasbezugs

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§ 18 NAV

Inanspruchnahme von Grundstücken – BGH entscheidet zu Gunsten eines Grundstückseigentümers

In unserem Blog-Beitrag vom 04.06.2014 hatten wir auf die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten im Umgang mit der über § 12 NAV/NDAV eingeräumten Grundstücksbenutzung hingewiesen. Wie wichtig aber überhaupt eine gesetzliche, dingliche oder vertragliche Grundlage ist, hat die jüngste Entscheidung des BGH vom 16.05.2014 (V ZR 181/13) im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Grundstücke gezeigt. Dort hatte

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