Wir unterstützen Sie rechtlich bei der Zulassung Ihres Netzausbauprojekts und begleiten Ihre Planfeststellungs- und/oder Fachgenehmigungsverfahren umfassend von der Erstellung der Plan- bzw. Antragsunterlagen über die Öffentlichkeitsbeteiligung bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von Zulassungsentscheidungen.
Wir identifizieren Beschleunigungspotenziale und setzen Genehmigungserleichterungen für Ihr Infrastrukturprojekt um. Dabei halten wir die dynamische (Beschleunigungs-)Gesetzgebung stets im Blick. Projektspezifischen Herausforderungen begegnen wir mit rechtssicheren und pragmatischen Lösungen. Dem Querschnittscharakter des Planungsrechts folgend decken wir sämtliche Rechtsbereiche ab, die beim Anlagen- und Netzausbau relevant werden.
Wir beraten Sie bei den komplexen umweltrechtlichen Anforderungen, die Ihr Anlagen-, Netzausbau- oder Kraftwerksprojekt erfüllen muss.
Bedarf es für Ihr Umspannwerk einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und kann zur Einhaltung des Projektzeitplans erfolgreich ein vorzeitiger Beginn beantragt werden? Welche immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte sind zu beachten? Ist Ihr Vorhaben UVP-pflichtig oder könnte es zweckmäßig sein, eine freiwillige UVP durchzuführen? Welche wasserrechtlichen Anforderungen gelten für die Einleitung von Kühlwasser aus dem Kraftwerksbetrieb? Wie wirken sich das wasserrechtliche Zielerreichungsgebote oder Verschlechterungsverbote auf Ihr Projekt aus? Was ist bei den projektbezogenen Eingriffen in Natur und Landschaft zu beachten?
Gleich ob Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, UVP- oder Wasserrecht – wir beraten und unterstützen Sie!
Gleiches gilt für die rechtlichen Anforderungen an Technik und Cybersicherheit, denen Energieanlagen und kritische Infrastrukturen nach den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben oder dem BSIG genügen müssen.
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