
EU-Kommission genehmigt EEG-Entlastung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung – KWK-Neuanlagen verlieren hingegen ab 1.1.2018 zunächst ihre Privilegierung
Die Europäische Kommission hat heute eine beihilferechtliche Genehmigung gegenüber der Bundesregierung erteilt, die mehrere Befreiungen bzw. Ermäßigungen für verschiedene Anlagen zur Elektrizitäts-Eigenversorgung genehmigt. Konkret hat die EU-Kommission heute die Befreiungen bzw. Ermäßigungen der EEG-Umlage für Bestandsanlagen zur Eigenversorgung (d.h. Inbetriebnahme vor August 2014) genehmigt sowie für neue Eigenversorgungsanlagen (d.h. Inbetriebnahme


