Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für Versorgungsunterbrechungen
Nachdem der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 die §§ 41f, 41g EnWG neu eingeführt hat, ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Duldung von Versorgungsunterbrechungen bei der







