Dr. Thomas Höch

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Dr. Thomas Höch

Stromsteuerlicher Handlungsbedarf zum 31.12.2019?!

Mit Gesetz vom 22.06.2019 hat der Gesetzgeber die Befreiung nach dem Stromsteuergesetz neu geregelt. Er hat dabei insbesondere nach dem neu gefassten § 9 Abs. 4 StromStG wesentlich mehr  Stromsteuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen als früher unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt. Dieser Vorbehalt ist gegenüber der früheren Gesetzesfassung deutlich ausgeweitet worden. Zugleich hat

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Allgemein

Beginn der Verjährung (immer noch erst) nach Rechnungslegung

In einer für die energiewirtschaftliche Praxis wichtigen Entscheidung hat der BGH mit aktuellem Urteil vom 17.07.2019 (AZ: VIII ZR 224/18) seine jahrzehntelange Rechtsprechung bestätigt, dass die Verjährung eines Vergütungsanspruchs im Bereich der Grundversorgung erst am Ende des Jahres zu Laufen beginnt, in dem die Rechnung gelegt worden ist. Auf die

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Kein Anspruch der Stadt Stuttgart auf Übereignung des Fernwärmenetzes

Das Landgericht Stuttgart hat jüngst mit Urteil vom 14.02.2019 (AZ: 11 U 25/16) eine Klage der Stadt Stuttgart gegen EnBW auf Übergabe und Übereignung des Fernwärmeversorgungsnetzes in Stuttgart abgewiesen. Der auslaufende Gestattungsvertrag enthielt keine Endschaftsbestimmung, so dass die Stadt einige argumentative Klimmzüge vollziehen musste, um eine Anspruchsgrundlage zu finden (u.a.

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Allgemein

EEG-Umlage sinkt

Nachdem sich die EEG-Umlage in den zurückliegenden Jahren eigentlich nur in eine Richtung verändert hat – nach oben (lediglich in 2015 und 2018 sank die Umlage um jeweils weniger als 0,1 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr) – ist jetzt erstmals ein kräftigerer Rückgang zu verzeichnen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage auf

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Allgemein

BNetzA fordert Netzbetreiber zur Nacherhebung von Netzentgelten auf

Bekanntlich hat die Europäische Kommission vor einigen Monaten die in den Jahren 2012 und 2013 geltende vollständige Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV a.F. als europarechtswidrige Beihilfe eingeordnet (siehe auch unseren Blogbeitrag vom 28.05.2018. Dieser Entscheidung ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur in

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Unzulässige Gebühren für Aufbruchgenehmigungen

Not macht bekanntlich erfinderisch. Die klammen Kassen haben viele Kommune in jüngster Zeit veranlasst, von den in ihrem Stadtgebiet tätigen Energie- bzw. Wasserversorgungsunternehmen Gebühren für Aufbruchgenehmigungen zu verlangen, wenn diese Arbeiten an den in der Straße verlegten Versorgungsleitungen durchführen. Dieser Praxis hat das VG Düsseldorf wie schon zuvor das VG

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Bundesverfassungsgericht bestätigt BGH zu Netzentgelten

Mit Beschluss vom 26.09.2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Urteilsverfassungsbeschwerden (1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16 und 1 BVR 2491/16; Pressemeldung) des Ökostrom- und Ökogasanbieters LichtBlick SE gegen mehrere BGH-Entscheidungen nicht zur Entscheidung angenommen. Der BGH hatte zuvor Klagen der LichtBlick SE (EnZR 50/14, EnZR 72/14, EnZR 19/15

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Wie geht‘s weiter beim NEMoG?

Ende Januar dieses Jahres hatte die Bunderegierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) verabschiedet. Fast noch spannender als das, was der Entwurf vorsieht, ist, was er nicht enthält: Nach einigen kontroversen Diskussionen verzichtete die Bundesregierung darauf, im Gesetzentwurf die von unterschiedlicher Seite geforderte Vereinheitlichung der Netzentgelte auf

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Weiterer Baukostenzuschuss zulässig

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.02.2017 (37 O 45/15) den Anspruch eines Netzbetreibers auf Zahlung eines weiteren Baukostenzuschusses bestätigt. Im Streitfall war der industrielle Endverbraucher an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen, so dass die NAV unmittelbar keine Anwendung fand. Vielmehr stützte der Netzbetreiber seinen Anspruch auf die vertraglichen

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In eigener Sache: Höch und Partner zählt zu Deutschlands besten Wirtschaftskanzleien!

Vor ein paar Tagen ist die jährliche Focus-Spezialausgabe über Deutschlands Top-Anwälte erschienen. Unsere Kanzlei wird erneut unter den führenden Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht aufgeführt. Das freut uns sehr.Besonders stolz sind wir darauf, dass wir nach Hinweisen des Focus überproportional von unseren Mandanten empfohlen werden.Das ist ein schöner Ansporn für die weitere

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