
2. ÄndG zum BEHG
Das 2. ÄndG zum BEHG ist im BGBl. Das Gesetz enthält u.a. Hinweis: Das BGBl. enthält eine weitere Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes, nicht jedoch das Soforthilfegesetz! Wir bleiben dran.

Das 2. ÄndG zum BEHG ist im BGBl. Das Gesetz enthält u.a. Hinweis: Das BGBl. enthält eine weitere Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes, nicht jedoch das Soforthilfegesetz! Wir bleiben dran.

Wir freuen uns in diesem Jahr ganz besonders, wieder mit unseren Standorten in Dortmund und Berlin als eine der renommiertesten (4 von 5 Sternen) Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht in das JUVE-Handbuch 2020/2021 aufgenommen worden zu sein. Wir bedanken uns bei unseren Mandantinnen und Mandanten sowie auch Kolleginnen und Kollegen für die

Jahrelang herrschte Unsicherheit, wie der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG zu bestimmen ist. Denn § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ordnet lediglich an, dass Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen ist, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Wie das Netzgebiet der allgemeinen

Mit Festlegung vom 21.12.2020 (BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur die Netzbetreiber verpflichtet, den Betreibern von Ladepunkten Netzzugang zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung zu ermöglichen. Der Ökostrom-Anbieter LichtBlick geht noch einen Schritt weiter und begehrt den Zugang zur Ladeinfrastruktur selbst. LichtBlick hat nach eigenen Angaben beim Datendienstleister Statista die Auswertung des

…unter diesem Titel hat das OLG Düsseldorf (I-27 U 19/19) am 10.02.2021 eine Pressmitteilung (Link) veröffentlicht. Inhaltlich ging es wieder einmal um die sog. geduldete Notstromentnahme: Ein Letztverbraucher entnimmt Strom aus dem Netz, ohne dass ein Lieferverhältnis zu einem Stromlieferanten besteht. Immer wieder stellt sich sodann die Frage, ob der

Gemäß § 23 Abs.1 MaStRV werden Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Ansprüche auf Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erst fällig, wenn die Betreiber die Einheiten registriert haben. Entsprechendes gilt für Abschlagszahlungen. Für Anlagen, die vor dem 01.02.2019 in Betrieb genommen wurden, gilt allerdings gemäß

Auf der Suche nach Normalität?! Die Chancen, einen guten Job als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu ergattern, stehen derzeit gut wie selten zuvor. Wer die Wahl hat, hat aber bekanntlich auch die Qual. Was ist mir überhaupt wichtig, welcher Rechtsbereich macht mir wohl dauerhaft Spaß, arbeite ich lieber forensisch oder wissenschaftlich, wie viel
Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG Keine Verantwortlichkeit für Unregelmäßigkeiten durch »besondere Umstände«– von RA Marc-Stefan Göge, LL.M. und RA Raphael Seiler, Dortmund – Aufsatz in: Versorgungswirtschaft, Monatszeitschrift für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie kommunale Unternehmen, 2/2020, Link Die Frage, wer für

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erwarten u. a. Stadtwerke, Contractoren, Energieversorger und Fernwärmeversorgungsunternehmen neue Pflichten und Herausforderungen, die es ab dem Jahr 2021 zu bewältigen gilt – sei es interner organisatorischer Natur oder aber gegenüber den Abnehmern (Endkunden) von Brennstoffen für die Wärmeerzeugung bzw. von Nah- und Fernwärme. Auch wenn das Gesetz

Einmal mehr hat sich unser Kooperationspartner HitschfeldBüro für strategische Beratung GmbH mit den Chancen und Grenzen von Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt. Eine Zusammenfassung von Uwe Hitschfeld: „Mehr Formen der politischen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern haben sich heute fast alle politischen Akteure auf die Fahnen geschrieben. Die Bandbreite der befürworteten Verfahren und
Impressum | Datenschutz | [borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Cookies“ element=“link“/]